AGB
§ 1 Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird. Nebenabreden und abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sein denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Lieferverträge und sonstigen Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Sämtliche in einem Angebot abgegebenen Angaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Handelsübliche und angemessene Mengen- und Qualitätstoleranzen behalten wir uns vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Modellen, Mustern und sonstigen Fertigungsmitteln behalten wir uns unsere Eigentums- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere im Zusammenhang mit Angeboten stehende Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
§ 3 Lieferfristen
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, es werden ausdrücklich und schriftlich verbindliche Fristen genannt. Soweit verbindliche Fristen vereinbart sind, hat der Auftraggeber im Falle des Verzuges eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse und höherer Gewalt, wie z. B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohstoff- oder Energiebeschaffung, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, kriegerische Auseinandersetzungen, Verzögerungen auf oder im Zusammenhang mit dem Transport sowie die Nichtlieferung unserer Lieferanten.
§ 4 Rechnungsstellung
Wir weisen darauf hin, dass wir Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form versenden. Auftraggeber teilen uns dazu bitte die E-Mail-Adresse mit, an die ihre Rechnung geschickt werden kann.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk. Nebenkosten, wie Verpackung, Versand oder Transport, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zu Selbstkosten berechnet. Die Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten und gelten erst bei der Gutschrift auf dem Bankkonto des Lieferanten als vorgenommen. Zur Entgegennahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Bei Lieferungen, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Auftraggebers später als zu dem vereinbarten Zeitpunkt vorgenommen werden, hat die Zahlung so zu erfolgen, als ob die Lieferung fristgerecht durchgeführt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Lieferung zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht abnimmt. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie die Weitergabe an ein Inkasso-Unternehmen stehen uns zu. Der Mindestbestellwert beträgt 50,- Euro. Für geringere Bestellwerte wird ein Mindermengenzuschlag erhoben, der den Bestellwert auf 50,- Euro anhebt.
§ 6 Gefahrenübergang und Abnahme
Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahren des Auftraggebers. Wir erfüllen unsere Lieferverpflichtung durch Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer in unserem Werk. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller sich aus dem Liefervertrag ergebenden Verbindlichkeiten unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
§ 8 Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen vom Abnehmer sorgfältig hinsichtlich Menge und Beschaffenheit zu untersuchen, insbesondere ist ein Funktionstest durchzuführen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach zehn Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Beweislast, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Auftraggeber. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung unzweifelhaft ist. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, wie diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Sachmängeln stehen.
Wir leisten keine Haftung für Verschleißteile, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme oder Wartung durch den Auftraggeber oder Dritte. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten Auswirkungen auf die von uns gelieferte Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die sich daraus ergebenden Folgen keine Mängelansprüche. Bei Mängelansprüchen sind wir zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Unsere Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Leistungen, die von uns oder durch uns erbracht wurden. Vom Auftraggeber veranlasste Drittleistungen und Beistellungen sind ausdrücklich ausgenommen. Ansprüche aus Zusicherung und Gewährleistung verjähren mit Ablauf von zwei Jahren.
§ 9 Rücksendungen
Eine Rücksendung neuwertiger Artikel kann nur mit unserer Zustimmung und stets fracht- und verpackungsfrei erfolgen.
§ 10 Schadensersatzansprüche
Für Schäden, die außerhalb des Bereiches der Gewährleistung sowie der Haftung wegen Unmöglichkeit oder Verzug liegen, haften wir nur, sofern sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, betrifft dies auch die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Sonstiges
Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Neustadt/ Aisch.